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Wie bestelle ich einen Internet- oder Telefonanschluss?
Füllen Sie ein Bestell- und Portierungsformular aus und senden Sie diese Dokumente per Mail an bestellung@rikom-gmbh.de.
Häufige Fragen und Antworten
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Die Mindestvertraglaufzeit für die IP und IP surf Tarife beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mindestens 60 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit bei reinen Telefonanschlüssen beginnt am Tag der Freischaltung und hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und verlängert sich automatisch um 1 Monat, wenn nicht mindestens 30 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wurde.
RIKOM hat für Bestandskunden kundenfreundliche Wechselregelungen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes den Tarif zu wechseln.
Voraussetzung dafür ist, dass es die technischen Möglichkeiten zulassen und RIKOM der schriftliche Änderungswunsch des Kunden mindestens 10 Werktage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes zugeht.
Es entstehen dem Kunden keine Kosten durch einen Tarifwechsel.
Der Wechsel innerhalb einer Tarifgruppe ( z.B. IP oder IP surf) hat keine Auswirkung auf die Vertragslaufzeit.
Für Anschlussoptionen und Endgeräte gelten abhängig von Ihrem Vertragsstand ggf. die gleiche Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den IP-Tarif. Details hierzu finden Sie in unseren AGB’s.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Der Bereitstellungspreis bei den IP-Tarifen bei Verträgen mit 24 Monaten Mindestvertragsdauer beträgt 99 € .
Wird der Technikereinsatz beim Anschlusstermin nicht gewünscht und der Kunde richtet seinen Anschluss selber ein, beträgt der Bereitstellungspreis 49 €.
Der Bereitstellungspreis für einen reinen Telefonanschluss beträgt 25 €.
Wenn RIKOM die Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann, so wird Ihr Vertrag am neuen Wohnort mit der zum Umzugszeitpunkt bestehenden Restlaufzeit fortgeführt. Bei Abschluss einer neuen Mindestvertragsdauer bedankt sich RIKOM für Ihr Vertrauen und erlässt Ihnen die Umzugspauschale für die Neuschaltung des Anschlusses. In diesem Fall ist der Umzug für Sie dann kostenfrei. Wenn RIKOM an Ihrer neuen Anschlussadresse die vertraglichen Leistungen nicht erbringen kann, dann können Sie Ihren IP- oder Telefonvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
Bei allen Internet- und Telefontarifen werden die Grundpreise jeweils monatlich im Voraus berechnet (vorschüssige Abrechnung). Nutzungsabhängige Entgelte wie z. B. Verbindungsentgelte werden nachschüssig (im Folgemonat nach Inanspruchnahme dieser Leistung) berechnet.
Hinweis: Bei Bestandskunden, die in einen anderen Tarif wechseln, kann dies daher in dem Monat, in dem die Vertragsumstellung wirksam wird, dazu führen, dass in der Rechnung die Grundpreise für den laufenden Monat (anteilig für den bisherigen IP-Tarif und den neuen IP-Tarif ) und der IP-Tarif-Grundpreis für den Folgemonat ausgewiesen sind. Dies führt zu einem einmalig höheren Rechnungsbetrag und ist lediglich durch die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle begründet, es handelt sich hier nicht um Doppelberechnung. Zum Vertragsende wird diese einmalige Mehrbelastung wieder ausgeglichen. Die Abrechnungszeiträume sind auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt fällig und auf das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu überweisen. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt bei RIKOM eingegangen ist.
Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 3 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 3 Tage vor Abbuchung versandt.
Abrechnungszeitraum ist immer der Rechnungsmonat. Bei Neuschaltungen werden die Rechnungsbeträge beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses für den Rest des Monats anteilig berechnet. Bei Vertragsänderungen (z. B. aufgrund eines Tarifwechsels oder Umzuges) erfolgt die Berechnung der Leistungen jeweils anteilig (taggenau) für den bisherigen und den neuen Vertrag. Bei den in Rechnung gestellten Leistungen ist der Berechnungszeitraum jeweils mit Monat und Jahr ausgewiesen.
Sofern Sie eine Installation durch RIKOM beauftragt haben, erfolgt die Inbetriebnahme eines Routers und dessen Konfiguration für den Internet- und Telefonanschluss durch unseren Servicetechniker.
Bei einer Eigeninstallation müssen Sie sich selbst um die Inbetriebnahme und die Konfiguration Ihres Routers für den RIKOM Anschluss kümmern. RIKOM stellt Ihnen hierfür Ihre Zugangsdaten zur Verfügung.
Die technischen Sachverhalte sind jedoch komplex und i.d.R. nur technisch versierten Kunden verständlich. Achten Sie daher darauf, dass der Router den RIKOM Anschluss vollumfänglich unterstützt und dass die Zugangsdaten korrekt hinterlegt sind.
Ja dies ist grundsätzlich möglich: Unser leistungsfähiges Netz stellt besondere Anforderungen an den Router. Stand heute unterstützen viele am Markt befindlichen Router diese Anforderungen nur bedingt und können infolgedessen zu Funktionsstörungen sowie erheblichen Leistungs- und Qualitätseinbußen führen (Geschwindigkeitseinbußen, verminderte Sprachqualität, Verbindungsabbrüche, etc.). Aus diesem Grund wird Ihre Routerwahl maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob Sie die beauftragten Dienste im vollen Umfang und in der gewünschten Qualität nutzen können. Sie sollten daher ein Endgerät nutzen, dass den heutigen Standards im Bereich DSL, Glasfaser, VoIP und dem WLAN erfüllt.
Sie benötigen einen Computer oder ein Notebook mit einer Netzwerkkarte (Ethernet-LAN) oder mit einer WLAN-Schnittstelle nach dem Standard IEEE 802.11 n/ac. Letztere können Sie bei Bedarf auch einfach über einen WLAN-USB-Stick nachrüsten.
Wenn Sie Ihren Computer/Ihr Notebook über ein Netzwerkkabel anschließen, brauchen Sie keinerlei Einstellungen zu verändern. Wenn Sie Ihren Computer/Ihr Notebook über WLAN anschließen, findet Ihr Computer das WLAN automatisch und zeigt es Ihnen an. Sie müssen hier dann lediglich den Netzwerkschlüssel eintragen (aus Sicherheitsgründen sind WLAN-Netze i.d.R. verschlüsselt). Wenn Sie z.B. eine FRITZ!Box haben, finden Sie den Netzwerkschlüssel auf der Gehäuseunterseite der FRITZ!Box aufgedruckt. Weitere Einstellungen sind ggf. noch für ein E-Mail-Postfach erforderlich. Auch das ist nicht kompliziert.
Sollte es dennoch einmal Probleme geben, so helfen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter im Kundenservice gerne weiter. Telefonnummern finden sie im Internet unter https://www.rikom-gmbh.de/kontakt.
Auf Wunsch können Sie auch unsere Komplett-Installation beauftragen. Hier erfolgt die Konfiguration Ihres PCs durch einen qualifizierten RIKOM Servicetechniker bei Ihnen vor Ort. Auf Wunsch werden Ihnen hier auch ein WLAN-Netz sowie E-Mail eingerichtet.
RIKOM übernimmt bei einem Anbieterwechsel auf Antrag des Kunden die nachfolgenden Formalitäten:
Ein vorhandener separater DSL-Anschluss sowie evtl. bestehende DSL-Zusatzverträge und Sondertarife müssen ggf. von Ihnen gekündigt werden.
Damit im Falle der Kündigung beim Anbieterwechsel bzw. der Portierung die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, muss der Portierungsauftrag mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens 30 Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der RIKOM eingehen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten.
Bitte füllen Sie den oberen Teil des Auftrages vollständig und leserlich aus und senden diesen unterschrieben an uns zurück. Wir leiten den Auftrag nach Erhalt an Ihren derzeitigen Telefonanbieter weiter.
Beachten Sie, dass Name und Anschrift des aktuellen Anschlussinhabers eingetragen werden muss!
Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Sondertarife müssen Sie aus rechtlichen Gründen persönlich kündigen. Bei einem Wechsel zu RIKOM müssen Sie auf Mindestvertragslaufzeiten sowie die Kündigungsfristen achten.
Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind SEPA–Mandate. Diese umfassen sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung.